Die private Unfallversicherung

Obwohl die Gesetzliche Unfallversicherung schon einen sehr umfangreichen Versicherungsschutz für Arbeits- und Wegeunfälle bietet, ist die private Unfallversicherung eine wichtige und notwendige Ergänzung.

Link zum GDV-Video auf youtube  “Welche Leistungen übernimmt die Private Unfallversicherung?”

Den Bedarf kann man eigentlich ganz schnell für sich selbst festmachen. Stellen Sie sich vor, Sie müssten in Ihrem jetzigen Umfeld alles von einem Rollstuhl aus bewältigen und sie dürften in unserem Gedankenmodell auch nicht einmal kurz aufstehen. Lediglich das Umsetzen vom Rollstuhl auf einen anderen Sitzplatz wäre zulässig.

Dann kommen Sie jetzt in Gedanken zu sich selbst nach Hause und beachten Sie die folgenden möglichen Maßnahmen, die für ein angepasstes Lebensumfeld notwendig sind:

  1. PKW behindertengerecht umgebaut
  2. Rampe oder Lift zur Haustür
  3. Türverbreiterungen
  4. Bad mit neuer Toilette, unterfahrbarem Waschbecken, ebenerdiger Dusche oder Badewanne mit Lift
  5. Küchenmöbel, die sich automatisch auf die Arbeitshöhe eines Sitzenden absenken
  6. großer Balkon oder Terrasse als Alternative zur Gartennutzung
  7. Treppenlift, um in die anderen Stockwerke zu kommen
  8. ggf. Geld für einen Begleiter auf größeren Reisen
  9. ggf. Tilgung bestehender Darlehen

etc.

 

Allein der Preisvergleich bei einem Waschbecken zeigt, dass bei der Umrüstung des Lebensumfelds auf barrierefreies Wohnen, schnell ein kleines Vermögen draufgehen gehen kann.

Während ein von Rollstuhlfahrern unterfahrbares Waschbecken schnell mal 400 EUR oder mehr kosten kann, erhalten Sie ein Standard-Waschbecken im Baumarkt für deutlich weniger als 100 EUR. Ein Grund dafür ist, dass die Serienproduktion bei Standardmodellen wesentlich geringere Preise ermöglicht.

Das Waschbecken ist aber nur ein kleines Beispiel. Wer ein Haus hat, kann es möglicherweise nur dann weiterbewohnen, wenn er mit Hilfe eines Fahrstuhls in jede Etage kommt. Fahrstühle kann man auch nachträglich außen am Haus oder sogar im Haus einbauen. Hier der Link zur Homepage eines Herstellers und seinem Werbefilm.

Wer in einer Eigentumswohnung wohnt, muss evtl. in eine Erdgeschosswohnung oder in ein Haus mit Fahrstuhl umziehen und wer bisher noch zur Miete gewohnt hat braucht auf einen Schlag so viel Geld, dass er sich am besten gleich die passende Wohnung kaufen kann.

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Die private Unfallversicherung bietet daher mit ihrer Invaliditätsleistung einen unglaublich wichtigen Leistungsbaustein, der das Leben nach einem schweren Unfall durch das angepasste Lebensumfeld wesentlich erträglicher machen kann.

Fragt sich nur, wie hoch man diese Invaliditätssumme ansetzen soll? Nach einer Methode soll ein Vielfaches des Jahreseinkommens (z. B. Jahreseinkommen x 5) ein Maßstab sein. Wer dieser Methode folgt, macht bei mittleren Einkommen sicherlich nichts falsch. Die Methode hat nur den Nachteil, dass sich die Aufwendungen für die oben genannten Punkte nicht am Einkommen orientieren und einen gewissen Mindestsockel wohl kaum unterschreiten werden. Sind Familienmitglieder mit geringem oder sogar keinem Einkommen von einem schweren Unfall betroffen, so hilft sie gar nicht weiter.

Daher kann man auch sehr gut die Ansicht vertreten, für den 100%igen Invaliditätsfall in jedem Fall mindestens 300.000 EUR zu vereinbaren. Über diesen Betrag hinaus kann jeder für sich selbst abschätzen, ob er sich nicht noch höher absichern möchte, um auch nach einem schweren Unfall noch einen gewissen Komfort genießen zu können oder um gleich den Kauf einer passenden Immobilie mit einzuplanen. Für letzteren Fall ist dann auch eine Summe in Höhe von 500.000 EUR noch nicht zu hoch. Im Übrigen kann man mit Hilfe von Progressionsstaffeln zu moderaten Prämien einen Schwerpunkt auf die hohe Absicherung bei Vollinvalidität setzen.

Widerspricht nun eine pauschal angebotene Invaliditätssumme nicht dem Gebot einer individuellen Beratung nach § 6 Abs. 1 und § 61 Abs. 1 VVG? Das muss sie keineswegs, denn selbstverständlich muss auch bei dieser Beratung berücksichtigt werden, ob evtl. schon Invaliditätsleistungen aus anderen Unfallverträgen bestehen, so dass ggf. nur noch die Differenz abzusichern ist. Außerdem ist die Summe in Höhe von 300.000 EUR natürlich nur eine Orientierungshilfe, weil die anfallenden Anpassungskosten nach einem schweren Unfall eben nicht vom individuellen Einkommen abhängig sind. Die zu zahlende Prämie ist aber durchaus von Einkommen abhängig, so dass im Einzelfall logischerweise auch geringere Summen geboten sein können. Versicherer und Vermittler haben ohnedies nach § 6 Abs. 1 und § 61 Abs. 1 VVG dem Versicherungsnehmer einen Rat zu erteilen und diesen zu begründen! Berücksichtigen Sie also bitte immer die konkrete finanzielle und räumliche Situation des Kunden bei Ihrem Angebot.

Da die Unfallversicherung im Bereich der Invaliditätsleistung eine Summenversicherung ist, gibt es weder ein Bereicherungsverbot noch eine Anrechnung auf andere Leistungen, insbesondere nicht auf die Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsnehmer kann also im Rahmen der Höchstgrenzen des Versicherers grundsätzlich jede Summe vereinbaren; er muss nur bereit sein, die passende Prämie zu zahlen.

Für die Absicherung des Einkommens sollte man hingegen vorzugsweise auf  eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrente zurückgreifen, da diese sowohl bei bei krankheits- als auch bei unfallbedingten Ursachen leisten und somit eine zusätzliche Einkommensabsicherung durch eine Unfallversicherung entbehrlich ist.