MoPeG seit 01.01.2024 in Kraft – entdecken Sie das neue Gesellschaftsregister

Seit 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Es hat allein im BGB zu mehr als 50 neuen bzw. neu gefassten Paragraphen geführt und bringt enorme Veränderungen für Personengesellschaften. Neben der Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wurden auch die Haftungstatbestände kodifiziert. Neu ist auch das Gesellschaftsregister, das – neben dem weiter bestehenden Handelsregister – nun auch einer GbR die Möglichkeit gibt, in ein für alle öffentlich zugängliches Register eingetragen zu werden.

Gerade die Änderungen bei der GbR, die nun auch als Rechtsform für die freien Berufe attraktiv wird, werfen zahlreiche Fragen – aber auch Chancen – für die Anbieter von Versicherungslösungen auf.

Über diesen Link kommen Sie zu einem höchst gelungenen Überblick über das MoPeG auf der Homepage der dhpg Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bonn:

https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/mopeg-tritt-in-kraft