Recht & Steuern
vor 8 Jahren admin Kommentare deaktiviert für Recht & Steuern
Mit seinem Sozialversicherungssystem kann sich Deutschland in der Welt ganz gewiss sehen lassen. Dem Sozialsstaatsprinzip des Art 20 Abs. 1 GG folgend, bietet es seinen Bürgern existenzielle Sicherheit bei Krankheit, Pflege, Alter, Erwerbsminderung sowie nach Arbeitsunfällen, um nur ein paar der wichtigsten Säulen zu nennen.
Allerdings kann es sich in allen Zweigen der Sozialversicherung letztlich immer nur um eine existenzielle Grundabsicherung handeln. Selbst extrem gut ausgestaltete Zweige der Sozialversicherung, wie z. B. die Gesetzliche Krankenversicherung und die Gesetzliche Unfallversicherung, lassen bisweilen noch große Lücken offen, die es privat abzusichern gilt.
Versicherungsvermittler müssen daher über exzellente Kenntnisse im Sozialversicherungsrecht und somit über den Leistungsumfang der Sozialversicherung haben, denn mit privaten Versicherungsprodukten sollen Versorgungslücken geschlossen werden. Wer sich in das Sozialversicherungsrecht einarbeiten möchte, sollte unbedingt die Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit einbeziehen. Nachfolgend einige Broschüren:
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Erwerbsminderungsrente
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Geringfügige Beschäftigung
Hier der Link zu Amazon zum Thema Übersicht über das Sozialrecht
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Ratgeber zur Rente
Sowohl die Sozialversicherung als auch die Individualversicherung berühren darüber hinaus auch das Steuerrecht. Ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass Vermittler überhaupt nicht über steuerliche Aspekte mit ihren Kunden sprechen dürften. Das wäre fatal, denn gerade bei Rentenversicherungsprodukten – ob unmittelbar staatlich gefördert oder nicht – darf der Hinweis auf die steuerlichen Auswirkungen nicht fehlen. Andernfalls könnte sogar ein Beratungsfehler vorliegen, für den der Vermittler am Ende sogar noch haftet. Lesen Sie hierzu § 63 VVG!
Aber kollidieren z. B. Hinweise auf steuerliche Auswirkungen einer Basisrente oder die Steuerfreiheit eines privaten Krankentagegeldes nicht mit dem Recht der Steuerberatung? Keineswegs, solange diese Informationen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit stehen (vgl. Erbs/Kohlhaas/von Galen/Senge StBerG § 4 Rn. 10-11) . Lesen Sie hierzu § 4 Ziff. 5 StBerG! Die Vermittler dürfen also ihren Kunden auch den Steuervorteil durch das von ihnen angebotene Produkt darstellen und dies letztlich auch als Verkaufsargument mit einbringen.
Häufig können Versicherungsvermittler dabei auch auf Beratungsprogramme zurückgreifen. Allerdings ist es unumgänglich, sich selbst erst einmal gute Grundkenntnisse anzueignen, damit man die Ergebnisse des Programms nicht einfach so hinnehmen muss.
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine sehr gut verständliche Broschüre zum Einkommensteuerrecht veröffentlicht. Das Einkommensteuerrecht ist für Vermittler von besonderer Bedeutung. Es regelt u. a. auch die Besteuerung von Alterseinkünften, über die eine weitere Broschüre erstellt wurde:
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema Einkommen- und Lohnsteuer.
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums der Finanzen zum Thema Besteuerung von Alterseinkünften.
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema “Riester-Rente”.
Und selbstverständlich gibt es da jede Menge Rechtsgrundlagen zum Versicherungsvertrag selbst, die ein Versicherungsvermittler wissen muss. Die rechtlichen Grundlagen sind der Ausgangspunkt für jedes weitere Spezialwissen zu den einzelnen Sparten und Versicherungsprodukten. Aber auch hier die Frage: Verstößt ein Versicherungsvermittler gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn er auch rechtliche Themen mit dem Kunden bespricht? Keineswegs, solange diese Informationen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vermittlertätigkeit stehen. Lesen Sie hierzu § 5 RDG! Ansonsten dürfte übrigens ein Versicherungsvermittler seinen Kunden noch nicht einmal über den Wechsel aus der Gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung beraten, denn bereits die Frage des korrekten Kündigungs- bzw. Beginntermins stellt eine rechtliche Beratung dar. Vermittler brauchen also auch gute Grundlagen im Versicherungsvertragsrecht.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat seinerzeit 2008 eine Broschüre zum damals neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) herausgebracht. Die Broschüre gibt einen ersten groben Überblick.
Hier der Link zur Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zum Thema Versicherungsvertragsgesetz.
Wesentlich ausführlicher geht das Werk von Schimikowski “Versicherungsvertragsrecht” auf das Thema ein.
Hier der Link zur Bestellung des Werkes “Versicherungsvertragsrecht” auf Amazon.
Nun sind private Versicherungsverträge in einem besonderen Maße geprägt durch vorformulierte Vertragsinhalte, denn die Versicherer müssen das von den Mathematikern kaklulierte Risiko, das sie gegen Prämie tragen wollen, in meist noch sehr juristisch geprägter Sprache beschreiben. Da diese vorformulierten Vertragsinhalte für eine Vielzahl von Verträgen eingesetzt werden, unterliegen sie den Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB). Im Versicherungswesen spricht man von Allgemeinen Versicherungsbedinungen.
Bei der Gestaltung der Inhalte Allgemeiner Versicherungsbedingungen sind die Versicherer in gewissen Grenzen frei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat jedoch für seine Mitglieder Musterbedingungen erstellt, die gerne von den Mitgliedsunternehmen als Mindestvertragsumfang zur Grundlage ihrer eigenen Produkte gemacht werden. Diese GDV-Bedingungen können Sie auf der Hompage des GDV downloaden. Sie geben Ihnen eine Grundlage zum Lernen, auch wenn für den Praktiker am Ende immer nur die Versicherungsbedingungen seines Unternehmens relevant sein können.
Hier der Link zur Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zum Thema Allgemeine Versicherungsbedingungen.