HAUSRAT: Außen- vor Fremdversicherung oder Fremd- vor Außenversicherung?

Worin besteht der Unterschied, wenn bei einem Brand die eigene Bohrmaschine zerstört wird oder die vom Nachbarn geliehene? Dem Versicherungsnehmer könnte es grundsätzlich egal sein, ob seine Hausratversicherung oder die des Nachbarn den Schaden zahlt. Denn zum Hausrat gehört nach Ziff. A. 8. 4 (GDV VHB 2016) auch fremdes Eigentum, das sich zum Schadenszeitpunkt in seinem Haushalt befunden hat. Die Bohrmaschine ist zwar grundsätzlich auch über die Außenversicherung des Nachbarn versichert, aber es greift hier zur Vermeidung einer Mehrfachversicherung (früher: „Doppelversicherung“) der Grundsatz „Fremd- vor Außenversicherung“ (GDV-Empfehlung). Ganz anders sieht es allerdings bei Sachen der Gäste aus: Wenn z. B. Mäntel und Jacken seiner Gäste durch einen Versicherungsfall beschädigt werden, geht die Außenversicherung der Hausratversicherung des Gastes vor, denn dessen Sachen (evtl. ja sogar Wertsachen) sollen auf den Versicherungswert der Hausratversicherung des Gastgebers keinen Einfluss haben. Daher heißt es hier dann „Außen- vor Fremdversicherung“.

Auf diese und viele weitere Fragen zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung, geht die neu erschienene 2. Auflage von Lemberg/Luksch ein und verdeutlicht sehr schön, dass „versicherte Sachen“ nicht einfach nur diejenigen sind, die herausfallen, wenn man ein Haus gedanklich auf den Kopf stellt…

Darüber hinaus gibt es nun einen Exkurs zur Glasversicherung mit 6 kleinen Fallgestaltungen, anhand derer der Leistungsumfang prägnant dargestellt wird. Die Fallgestaltungen decken auch bei diesem vermeintlich einfachen Produkt noch die eine oder andere Besonderheit auf, die in der Vertriebs- und Regulierungspraxis erheblich sein kann.

Die Bücher Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung erläutern auf der Grundlage des Proximus 4 Bedingungswerkes die verbreitetsten Sachversicherungen im Privatkundengeschäft in gut verständlicher Sprache. „Proximus-GDV-Synopsen“ auf der Verlagshomepage helfen beim Auffinden der zitierten Quellen in den Bedingungswerken des GDV. Somit lässt sich auch der GDV-Standard leicht nachvollziehen. Das Arbeiten mit zahlreichen Beispielen und Schadensfällen liefert den nötigen Praxisbezug und erleichtert das Lernen.

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