Kranken- und Pflegeversicherung

Wäre es nicht toll, wenn in der Privaten Krankenversicherung die Beiträge immer auf dem Niveau von heute stehen bleiben und sich nie wieder erhöhen würden? Keineswegs, denn die Beitragsanpassungen sind letztlich Ausdruck der Garantie der Privaten Krankenversicherung, stets mit dem medizinischen Fortschritt mitzugehen.

Ein Beispiel:

1899 erfolgte die erste erfolgreiche Strahlenbehandlung eines bösartigen Tumors. Die entsprechende Apparatur hatte in etwa die Größe eines Ultraschallgerätes in heutigen Arztpraxen und dürfte auch noch recht erschwinglich gewesen sein.

2012 hat das Heidelberger Ionenstrahl-Therapiezentrum (HIT) des Universitätsklinikums Heidelberg einen großen Erfolg in der Krebsforschung vorzuweisen, der viele Krebspatienten aufatmen lässt. Mit der neuen, effizienten und schonenden Therapieeinrichtung hat es aber auch eine neue Dimension an Qualität, Größe und Kosten erreicht. Sehen Sie selbst, was hinter der sogenannten “Gantry” steckt.

 

(1) Über diesen Link verlassen Sie versicherungslernen.de und wechseln zum Filmbeitrag über die Gantry auf Youtube.de.

Gerade Tumore an schwer zugänglichen Stellen sind dadurch besser und erfolgreicher zu therapieren. Wer möchte im Fall der Fälle auf diese Therapietechnik verzichten? Wohl kaum jemand. In der Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen garantiert und der medizinsche Fortschrift ist inklusive. Da Leistungskürzungen nicht in Frage kommen, bleibt am Ende nur die Anspassung der Prämien. Wie das funktioniert, zeigt auch sehr schön das Erklärvideo des PKV-Verbandes.

(2) Erklärvideo des PKV-Verbandes zur Beitragsentwicklung. Über diesen Link verlassen Sie versicherungslernen.de und wechseln zur Homepage des PKV-Verbands.

Grundsätzlich müsste man übrigens die Beiträge schon deshalb jedes Jahr erhöhen, weil der Mensch durch das Älterwerden auch durchschnittlich immer mehr medizinische Leistungen in Anspruch nimmt. Dies müssen die privaten Krankenversicherer aber schon bei ihrer Kalkulation der Beiträge im Voraus berücksichtigen, so dass die einmal zu Beginn bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Prämie zumindest nicht aufgrund des Älterwerdens steigen kann.

Aber schauen Sie sich auch hierzu ein kurzes Video an und erkennen Sie den Zusammenhang zwischen den Alterungsrückstellungen in der PKV und der Niedrigzinsphase der EZB.

(3) Erklärvideo des PKV-Verbandes zur Niedrigzins und PKV-Beitrag. Über diesen Link verlassen Sie versicherungslernen.de und wechseln zur Homepage des PKV-Verbands.