Der Verlierer muss doch zahlen…!?

Grundstätzlich stimmt die Aussage, doch niemand gibt einem die Garantie, dass man am Ende nicht selbst der Verlierer ist. Richtig, dann zahlt man nämlich die Gerichtskosten, die eigenen Anwaltskosten und die des Gegners zuzüglich zu den Folgen aus dem Urteil (z. B. Schadensersatz an den Gegner).

Außerdem trägt bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Partei stets selbst die Kosten, unabhängig davon, wie das Verfahren ausgegangen ist. Die Kosten, die einem dabei entstehen können, kann man z. B. über den Kostenrechner des Arbeitsgerichts Mannheim schätzen.

Hier geht es zur Homepage des Arbeitsgerichts Mannheim

Außerdem endet nicht jedes Gerichtsverfahren mit einem Urteil. Nicht selten wird ein Vergleich (§ 779 BGB) angestrebt, um eine Streitigkeit zu beenden. Kommt es im Zuge des  Gerichtsverfahrens zu einem Vergleich, so spricht man von einem Prozessvergleich.  In den meisten Fällen dürfte eine schwierige Beweislage oder die Beschleunigung eines ansonsten vielleicht noch langwierigen Verfahrens Grund für einen Prozessvergleich sein (§ 278 Abs. 6 ZPO). Kommt ein Vergleich zustande, werden die Kosten entsprechend der festgelegten Quote verteilt. Also auch dann kann man auf eigenen Kosten sitzen bleiben, die aber von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden – wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat!

 

Im Übrigen kann man selbst ein friedlicher und keineswegs Streit suchender Mensch sein. Mit rechtlichen Fragen wird man schnell konfrontiert, wie z. B. dieser alltägliche Fall des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz in seinem Youtube-Video zeigt.

Hier geht es zum Video auf Youtube.

In diesem Video wird sehr schön erklärt, welche Rechte dem Käufer zustehen. Dass einem diese Rechte zustehen, bedeutet aber noch nicht, dass man sie auch durchsetzen kann. Stellt sich der Verkäufer quer, wird man in letzter Konsequenz vielleicht sogar vor Gericht klagen müssen…